Compliance wirksam werden lassen


Compliance wirksam werden lassen

1. August 2017
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Regeln kann nur einhalten, wer sie kennt und auch verstanden hat. Entsprechend müssen Regeln klar formuliert sein und möglichst viele Situationen erfassen.

Für die Einhaltung von Regeln für die Mitarbeiter von Unternehmen hat sich der Begriff „Compliance“ etabliert. Schon länger verwendet wird er in der Medizin, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob sich ein Patient an die Vorgaben des Arztes – beispielsweise bei der Medikamenteneinnahme oder einer Diät – hält.

In der Wirtschaft umfasst der Compliance-Begriff die Einhaltung allgemeinverbindlicher Gesetze und Standards sowie von seitens der Unternehmen selbst definierter Anforderungen. Das bringt für die Unternehmen zwei nicht zu unterschätzende Effekte:

Zum einen müssen Unternehmen und ihre Führungskräfte dafür Sorge tragen, dass durch ihre Mitarbeitern keine Gesetzesverstöße erfolgen. Tun sie das nicht, können sie nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) selbst in weitreichende Haftung geraten. Ein eingeführtes Compliance-Regelwerk hingegen kann nachweisen, dass die nötigen Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen erfolgt sind und zur Abwendung von Haftungsansprüchen beitragen.

Die andere Seite: Begehen Mitarbeiter Gesetzesverstöße, kann das für Unternehmen über Haftungsfragen hinaus dramatische Folgen in Bezug auf das Image haben, auch Vergabeausschlüsse bei Ausschreibungen sind möglich.

Allerdings müssen sich Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Behörden gut überlegen, ob Sie sich ein zertifiziertes Compliance Management System zulegen möchten. Ähnlich wie bei einem Qualitätsmanagementsystem sind Kosten und Aufwand hoch und führen in der Betriebspraxis nicht zwangsläufig zum gewünschten Effekt.

Beier Consulting hat einen anderen Ansatz gewählt: Zunächst werden gemeinsam mit dem Klienten die Bereiche ermittelt, in denen Regeln für die Compliance vordringlich erforderlich erscheinen, anschließend werden diese Regeln in einem strukturierten Workshop unter Beteiligung der Betroffenen herauskristalliert, ehe schließlich das Regelwerk formuliert und involviert wird.

Entscheidender Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Betroffenen bereits im Compliance-Prozess ihre eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen überprüfen und an den Anforderungen ausrichten können. Würde ein Regelwerk nur „vorgesetzt“, wäre die Gefahr groß, dass es zwar zur Kenntnis genommen wird, aber in der Betriebspraxis nicht ankommt.

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